1. Ziele Ziel der Senioren-Assistenz-Bittner ist es, Senioren den Verbleib in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen, Lebensqualität zu erhalten oder zu verbessern und Familienangehörige zu entlasten. Die Wünsche und Bedürfnisse der Kunden stehen dabei im Vordergrund. Selbstverständlich können sie unsere Dienste auch in Anspruch nehmen, wenn sie bereits in einem Seniorenheim oder einer ähnlichen Einrichtung leben.
2. Erstberatung Jede Erstberatung (einschließlich der Anfahrt innerhalb Königstein und Ortsteile) ist kostenfrei. Diese sollte idealerweise beim Kunden vor Ort in vertrauter Umgebung stattfinden.
3. Preise und Zahlungsbedingungen Die Senioren-Assistenz-Bittner ist freiberuflich tätig. Alle erbrachten Leistungen werden privat und ohne Abzüge beglichen. Die Vergütung erfolgt nach Zeitaufwand. Für jeden Auftrag wird mindestens eine Stunde berechnet. Jede weitere Zeiteinheit beträgt eine halbe Stunde. Die Bezahlung erfolgt nach Rechnungstellung innerhalb von 14 Tagen per Überweisung. Im Fall des Zahlungsverzugs, ist die Senioren-Assistenz-Bittner berechtigt, ihre Dienstleistung bis Zahlungseingang auszusetzen. Ersatz von Aufwendungen, zum Beispiel für Parkgebühren, Verpflegung, Postauslagen usw. sind vom Kunden bzw. dem Auftraggeber zu übernehmen und auf Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten zu erstatten. Kosten für Buchungen, Reservierungen etc. werden auch dann in Rechnung gestellt, sofern diese Kosten vom Veranstalter bereits berechnet wurden oder mit Stornogebühren in Rechnung gestellt werden. Innerhalb von Königstein und der Ortsteile fallen keine Anfahrtskosten an. Ab einer Entfernung von mehr als fünf Kilometer berechnet die Senioren-Assistenz-Bittner eine Kilometerpauschale von Euro 0,50 inkl. MwSt. je gefahrenen Kilometer.
4. Medizinische u. pflegerische Betreuung Die Senioren-Assistenz-Bittner versteht sich nicht als medizinischer Dienst, Pflegedienst oder 24-Stunden-Betreuung. Sie verabreicht keine Medikamente und übernimmt auch keine medizinischen Dienstleistungen, die nur von versiertem Fachpersonal übernommen werden darf und kann. Die Senioren-Assistenz-Bittner fungiert als Ergänzung zwischen Hauswirtschaft und Pflege und übernimmt keine Verantwortung für eigenverschuldetes Handeln des Kunden oder Auftraggebers. Gesundheitliche und individuelle Einschränkungen, die verschiedene Aktivitäten nicht zulassen, sind der Senioren-Assistenz-Bittner mitzuteilen, damit darauf rücksichtsvoll eingegangen werden kann. Die Senioren-Assistenz-Bittner bietet ausschließlich seriöse Betreuung an und behält sich vor, Dienstleistungen strikt abzulehnen, die nicht ihr Aufgabenfeld betreffen.
5. Rücktrittsrecht Die Senioren-Assistenz-Bittner betreibt eine Bestellpraxis, in der mit längeren Terminvorläufen gearbeitet wird. Kurzfristig abgesagte Termine können in der Regel nicht neu vergeben werden. Daher sind verbindliche Terminvereinbarungen notwendig. Verbindliche Termine werden ausschließlich nach vorheriger telefonischer, mündlicher oder schriftlicher Absprache vereinbart. Termine, die seitens des Auftraggebers oder Kunden mit Verspätung von mehr als 15 Minuten oder ohne Absage nicht wahrgenommen werden, werden ohne Abzug in Rechnung gestellt. Für den Fall, das die reservierten Termine nicht wahrgenommen werden, ohne spätestens 24 Stunden zuvor abzusagen, ist der Auftraggeber verpflichtet, der Senioren-Assistenz-Bittner die hierdurch entfallene Vergütung zu ersetzen.
6. Haftungen Jegliche Haftung bei einfacher und normaler Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Gehaftet wird ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit. Die Senioren-Assistenz-Bittner verpflichtet sich im Hinblick auf anvertraute Sachgegenstände, die gleiche Sorgfalt wie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden. Eine darüber hinausgehende Haftung besteht nicht. Sie ist nicht berechtigt, diese bei einem Dritten zu hinterlegen, es sei denn, die Hinterlegung erfolgt auf Anweisung des Auftraggebers.
7. Haftungsbegrenzung Die Senioren-Assistenz-Bittner versteht sich als Dienstleistungsanbieter und übernimmt keine Haftung für den Ausfall vereinbarter Termine. Eine Haftungsbegrenzung wird lediglich in Form der Vereinbarung von Ersatzterminen übernommen, um die entfallene Dienstleistung zu erbringen.
8. Verschwiegenheit Die Senioren-Assistenz-Bittner verpflichtet sich, über alle vertraulichen Angelegenheiten und Vorgänge, die ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses, gegenüber jedermann Stillschweigen zu bewahren.
9. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen des Dienstleistungsvertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
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