Verhinderungspflege – wenn der oder die Pflegende mal eine Vertretung braucht
Unter dem Begriff Verhinderungspflege versteht man eine Art „Urlaubsvertretung“ für die pflegende Person.
Wenn Sie als Privatperson eine pflegebedürftige Person mindestens sechs Monate in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt haben, gibt es die Möglichkeit, vorübergehend (z. B. bei Urlaub oder Krankheit) eine sogenannte Verhinderungspflege zu beantragen. Für die Verhinderungspflege gibt es Zuschüsse bis zu 1.550,- Euro pro Kalenderjahr (maximal vier Wochen pro Kalenderjahr). Seit 2013 gilt dies auch für versicherte Personen mit Pflegestufe 0 und erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz.
Ich übernehme diese Verhinderungspflege für Sie und helfe Ihnen auch gerne bei den Formalitäten – damit Sie zwischenzeitlich mal unbesorgt durchatmen können.