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Betreuungsleistungen

Laut der DAK-Broschüre „Pflegeversicherung – Anspruch und Leistungen" steht unter dem Begriff: Betreuungsleistungen, folgender Inhalt (ich zitiere wörtlich):

"Betreuungsleistungen können Versicherte erhalten, die zu Hause gepflegt werden und bei denen ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung besteht. Anspruch haben nicht nur Pflegebedürftige, sondern auch Personen, deren Hilfebedarf der Pflegestufe I noch nicht erreicht ist (sogenannte Pflegstufe Null). Die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK).

Je nach Umfang des Bedarfs an erheblicher allgemeiner Betreuung besteht ein monatlicher Anspruch auf 100 € (Grundbetrag) oder 200 € (erhöhter Betrag). Der Betrag wird jedoch nicht pauschal ausgezahlt, sondern nach Inanspruchnahme der Leistungen erstattet.

Berücksichtigt werden können hierbei Aufwendungen, die dem Pflegebedürftigen entstehen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von
• Tages- oder Nachtpflege bzw. Kurzzeitpflege in zugelassenen Pflegeeinrichtungen
• Besonderen Angeboten der allgemeinen Anleitung und Betreuung durch zugelassene Pflegedienste
• Anderweitigen Betreuungsangeboten, die nach Landesrecht anerkannt sind."

Quelle: DAK-Broschüre "Pflegeversicherung – Anspruch und Leistungen" (externer Link, PDF, 7,5 MB)

      
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